Anschlussgesuch für Ladestationen E-Mobilität

5. November 2021


Gemäss unserem Elektrizitätsversorgungsreglement bedarf es um eine Bewilligung der HEH für Neuanschlüsse wie auch für Änderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Anschlusses, bei der die zusätzliche Anschlussleistung 3.6 kVA oder mehr beträgt. Der Anschluss von Solaranlagen, Wärmepumpen wie auch von Ladestationen oder entsprechende Steckdosen für Elektrofahrzeuge ist bewilligungspflichtig. Die Pflicht für die Gesuchseingabe besteht auch für den Ersatz dieser Anlagen. 

Weitere Informationen
Merkblatt E-Mobilität


Rückblick Informationsabend: Energetisch sanieren

6. März 2020


Der Informationsabend am Donnerstag, 5. März 2020 im Fröschensaal in Härkingen war ein voller Erfolg.

Hier finden Sie ein paar Bilder vom Anlass sowie die Präsentationen zum Download:

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